Allgemeine Geschäftsbedingungen | NRG Solutions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NRG solutions GmbH – Stand: 05/2024

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen uns, der NRG solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Weeke, Schulze-Delitzsch-Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, Tel.: 05252/9241000, E-Mail: info@nrg-solutions.de und unserem Kunden.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung zuvor ausdrücklich schriftlich (Textform ausreichend) zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Unsere AGB gelten in ihrer ggü. dem Kunden zuletzt einbezogenen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen und insbesondere künftige Lieferungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

§ 2 Vertragsschluss – Angebot – Angebotsunterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen (Textform ausreichend) Zustimmung.

Durch Unterzeichnung unseres Angebotes und Rücksendung an uns, gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot mit dem Inhalt unseres Angebotes ab, welches wir innerhalb von drei Wochen annehmen können.

Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch Auftragsbestätigung durch uns oder spätestens durch Leistungserbringung an den Kunden.

Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur dann, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer geschlossen haben und ohne unser Verschulden nicht beliefert werden. Wir informieren den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden wir unverzüglich zurückerstatten.

Für den Vertragsschluss steht die Deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 3 Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird von uns zehn Jahre lang gespeichert.

Der Kunde kann den Vertragstext (bestehend aus diesen AGB, der Widerrufsbelehrung, dem Angebot des Kunden, unserer Annahme und unseren individuellen Bestelldaten sowie der des Kunden) vor der Abgabe seiner Bestellung an uns, mit Ausnahme unserer Annahme, ausdrucken. Wir übersenden ihm diese Daten per E-Mail. Unsere Annahme kann der Kunde ausdrucken, nachdem wir ihm diese per E-Mail zugesandt haben.

Mit der Annahme senden wir dem Kunden außerdem eine Kopie dieser AGB nebst Widerrufsbelehrung. Davon abgesehen wird dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich gemacht.

§ 4 Liefergebiet, Lieferung und Lieferzeit, Annahmeverzug des Kunden

Ein Versand bzw. eine Lieferung der Ware findet nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn wir schriftlich (Textform ausreichend) die Gewähr für deren Einhaltung übernommen haben. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sofern wir dem Kunden gegenüber für das jeweilige Produkt keine oder keine abweichende Lieferzeit angeben, beträgt sie circa sechs Wochen. Im Falle des § 5 Abs. (9) dieser AGB berechnet sich die Lieferzeit vom Zeitpunkt der Bezahlung der Vergütung und der etwaigen Versand-/Lieferkosten.

Sofern wir verbindliche Liefertermine bzw. Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir versuchen, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitzuteilen.

Für den Eintritt unseres Lieferverzuges, der sich nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche (Textform ausreichend) Mahnung des Kunden erforderlich.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise, brutto, d. h. inklusiv der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie Verpackung, aber exklusive Lieferung und Versand. Eventuell anfallende Liefer- und Versandkosten werden dem Kunden in unserem jeweiligen Angebot mitgeteilt, welches wir dem Kunden vor Vertragsschluss freibleibend übersenden.

Ist der Kunde Verbraucher, so hat er im Falle eines berechtigten Widerrufs der auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung durch den Kunden die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

Ist der Kunde Verbraucher sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde – auch ohne gesonderte Mahnung – in Zahlungsverzug. Hierauf weisen wir den Kunden in unserer Rechnung erneut hin. Während des Verzuges oder im Falle der Stundung hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Bei Zahlungsverzug erheben wir für Mahnungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €. Dies gilt nicht für die Erstmahnung.

Ist der Kunde Unternehmer sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde – auch ohne gesonderte Mahnung – in Zahlungsverzug. Während des Verzuges oder im Falle der Stundung hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Bei Zahlungsverzug erheben wir für Mahnungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €. Dies gilt nicht für die Erstmahnung.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Wir sind berechtigt, auch bei der Erbringung werkvertraglicher Leistungen (z. B. Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen, etc.), einen Vorschuss sowie Abschlagszahlungen zur Deckung unseres Aufwandes für zu erbringende und bereits erbrachte Leistungen wie folgt zu verlangen:

20% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,

Weitere Abschlagszahlungen nach konkreter Leistungserbringung, jeweils in Höhe des Wertes der von uns erbrachten Leistungen.

Die Regelung des § 632a BGB bleibt unberührt.

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Gegenansprüche, die den Kunden zur Leistungsverweigerung i. S. v. § 320 BGB berechtigen, sind ebenfalls von dem Verbot ausgenommen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind noch ausstehende Lieferungen und sonstige vertragsgemäße Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

Haben wir mit dem Kunden Teil- oder Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit mehr als zwei Teilzahlungen bzw. Raten in Rückstand, wird die gesamte Restschuld des Kunden sofort zur Zahlung fällig, es sei denn der Kunde weist nach, dass er den Rückstand nicht zu vertreten hat.

Hat der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland oder bestehen begründete Anhaltspunkte für ein Zahlungsausfallrisiko seitens des Kunden, behalten wir uns vor, erst nach Erhalt der vollen Vergütung nebst etwaig anfallender Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall berechnet sich die Lieferzeit vom Zeitpunkt der Bezahlung des Kaufpreises und der etwaigen Versandkosten.

§ 6 Preisanpassung

Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dieser Paragraf zur Preisanpassung ausschließlich dann, wenn unsere Ware und/oder Leistung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sondern später.

Wir sind berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung ihrer Gestehungskosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Photovoltaikmodulen oder von Wechselrichtern erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einem Kostenelement dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von uns die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Eine Preisänderung auf Grundlage dieser Vereinbarung kann ausschließlich auf eine Veränderung der Gestehungskosten beruhen. Die Steigerung des von uns kalkulierten Gewinns durch eine Preiserhöhung wird ausgeschlossen.

Im Falle einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt von uns Nachweise zu der Änderung unserer Einkaufskosten zu verlangen.

Wir werden dem Kunden Preisänderungen unverzüglich mitteilen, nachdem wir Kenntnis von einer für den Kunden maßgeblichen Kostenveränderung erlangt haben.

Bei einer Preiserhöhung in einem Umfang von über 10 % im Vergleich zum bisherigen Gesamtpreis, hat der Kunde das Recht den vorliegenden Vertrag zu kündigen. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen und muss uns spätestens 5 Tage nach Mitteilung der Preisänderung zugehen.

§ 7 Erfüllungsort, Gefahrübergang und Abnahme

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Paderborn, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Schulden wir die Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme, ist der Aufstell- bzw. Installationsort der Erfüllungsort.

Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf unseren Kunden über, sobald die Ware an den Kunden übergeben wird. Schulden wir die Versendung der Ware, so geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von uns benanntes Transportunternehmen beauftragt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf unseren Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

Erbringen wir werkvertragliche Leistungen für den Kunden, so erfolgt die Abnahme unserer Leistung durch Erklärung des Kunden in Textform oder durch die tatsächliche Ingebrauchnahme der Leistung durch den Kunden. Der § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Der Kunde ist zur Erklärung der Abnahme verpflichtet, wenn das Werk bei Abnahme keine wesentlichen Mängel aufweist. Lediglich unwesentliche Mängel begründen kein Recht des Kunden auf Verweigerung der Abnahme.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

§ 8 Allgemeine Mitwirkungspflicht und besondere Regelungen zu werkvertraglichen Leistungen

Der Kunde wird stets in angemessenem und zumutbarem Umfang an der Durchführung des geschlossenen Vertrages mitwirken und uns bei Erbringung unserer Leistungen auf eigene Kosten unterstützen. Insbesondere wird der Kunde:

alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen sowie privatrechtlichen Zustimmungen auf eigene Kosten einholen, soweit dies erforderlich ist;

uns über sämtliche Auflagen und Bestimmungen aus den behördlichen Genehmigungen, welche unsere Leistungserbringung betreffen, unverzüglich in Kenntnis setzen;

uns frühzeitig, spätestens vor Leistungsbeginn, in die maßgeblichen Besonderheiten des Installationsortes einweisen;

gewährleisten, dass die baulichen Gegebenheiten des Installationsortes für eine sach- und fachgerechte Leistungserbringung geeignet sind;

gewährleisten, dass wir zur Zeit der vereinbarten Leistungserbringung uneingeschränkten Zugang zu einem etwaig vereinbarten Leistungsort haben.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die zur Installation und den Betrieb etwaiger vertragsgegenständlicher Anlagen notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Kunde einen für den Betrieb der vertragsgegenständlichen Anlagen benötigten Breitbandanschluss zum Internet am Installationsort bereitzustellen.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche benötigte Informationen bereitzustellen, damit wir unsere Leistungen erbringen können. Insbesondere hat uns der Kunde Fehler und Mängel an seinen baulichen Anlagen zu melden.

Soweit ein Transportunternehmen die Ware direkt beim Kunden anliefert, ist der Kunde verpflichtet, einen äußerlich erkennbaren Verlust sowie eine äußerlich erkennbare Beschädigung uns und dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung anzuzeigen. Sofern der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar sind, ist dies innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Ablieferung anzuzeigen.

Erbringt der Kunde eine geschuldete Mitwirkungshandlung trotz Aufforderung unter Fristsetzung nicht oder nicht fristgerecht, so sind wir zur Ersatzvornahme auf Kosten des Kunden berechtigt.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, werden dem Kunden zusätzlich nach den vereinbarten Vergütungssätzen in Rechnung gestellt. Wurden diesbezüglich keine Vergütungssätze vereinbart, so ist die übliche Vergütung geschuldet (vgl. § 632 Abs. 2 BGB).

Macht der Kunde von seinem freien Kündigungsrecht gem. § 648 BGB Gebrauch, findet die Rechtsfolge des § 648 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass uns anstatt 5 vom Hundert, 15 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen.

§ 9 Grundsätze der Mängelhaftung, Garantien

Grundlage unserer Mängelhaftung ist gem. § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor allem die über die Beschaffenheit der Ware und Leistung getroffene Vereinbarung.

Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, der Nutzung ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bauarbeiten, fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur gem. der Regelung in § 11 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich durch uns genannt werden.

§ 10 Mängelhaftung Kauf- und Werkleistungen

Für die Sach- und Rechtsmängelrechte des Kunden im Rahmen des Verkaufs von Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 433 ff. BGB, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Für die Sach- und Rechtsmängelrechte des Kunden im Rahmen werkvertraglicher Leistungen (z. B. für die Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen) gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

Ist der Kunde Verbraucher gelten bezüglich der Mängelhaftung bei Kauf- und Werkleistungen folgende Besonderheiten:

Für gebrauchte Ware beträgt unsere Mängelhaftungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die einjährige Mängelhaftungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. Arglist von uns, bei Ansprüchen aus dem Lieferantenregress, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Ansprüchen aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 444, § 445b BGB, § 475e BGB).

Liegt lediglich ein unerheblicher Mangel vor, so steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt nicht zu (vgl. § 323 Abs. 5 BGB); auch ist der Kunde in diesem Falle zur Abnahme der Ware verpflichtet.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur unter den Einschränkungen des § 11 dieser AGB.

Ist der Kunde Unternehmer, so gelten bezüglich der Mängelhaftung bei Kauf- und Werkleistungen folgende Besonderheiten:

Für gebrauchte Ware ist unsere Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, bei Ansprüchen aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie für Mängelansprüche, die darauf beruhen, dass wir grob fahrlässig oder vorsätzlich unsere Pflichten verletzt haben sowie auf Schadensersatzansprüche des Kunden bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware, verborgene Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Kenntnis, schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bezüglich des nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangels ausgeschlossen (§§ 377, 381 HGB). Die Ware gilt dann als genehmigt.

Erbringen wir werkvertragliche Leistungen, gelten die Pflichten zur Mängelrüge des Kunden aus dem vorstehenden Absatz entsprechend. Die Fristen berechnen sich jedoch ab Abnahme der Leistung.

Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ist eine Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Für diesen Fall ist ein angemessener Minderungsbetrag zu vereinbaren oder der Kunde kann – falls der Mangel bzw. die Pflichtverletzung erheblich ist – nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen (vgl. §§ 439 Abs. 2 und 3, 635 Abs. 2 BGB), wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt und soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Wir können vom Kunden die aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Mängelhaftungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten zum Vorteil des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Mängelhaftungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung (I. Instanz ausreichend) der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Beim Kunden entstandene Verfahrenskosten, die beim Dritten nicht beizutreibenden sind, werden durch uns ersetzt, wenn ein Mangel vorliegt. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Mängelansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.

Die Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie für Fälle des Unternehmerrückgriffs (§§ 478, 445a BGB), für unsere Haftung für Arglist, bei Ansprüchen aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

Handelt es sich bei der Ware um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 444, § 445b BGB, § 475e BGB).

§ 11 Sonstige Haftung

Wir haften bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.

Wir haften auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Ersatz nutzloser Aufwendungen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch und zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht bei arglistigem Verschweigen, Übernahme eines Beschaffungsrisikos, einer Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

§ 12 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder anderer außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignisse wird die jeweils betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Die Parteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Ereignis sowie dem Wegfall des Ereignisses unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Die betroffene Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses zu beheben bzw. soweit wie möglich zu beschränken.

Sofern einer Partei die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses aufgrund solcher Ereignisse nicht nur vorübergehend unmöglich ist (länger als 3 Monate), ist die jeweils andere Partei zum Rücktritt berechtigt.

Es gilt auch als ein Fall höherer Gewalt, wenn ein Zulieferer oder Subunternehmer einer Partei von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Verbraucher, so behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Ist der Kunde Unternehmer, so gelten bezüglich des Eigentumsvorbehalts die folgenden Regelungen:

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor (nachfolgend „Vorbehaltsware“). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den von ihm vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.

Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in bzw. auf die Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich (Textform ausreichend) zu benachrichtigen.

§ 14 Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Die entsprechende Korrespondenz mit uns ist über die E-Mail-Adresse info@nrg-solutions.de zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet. Durch diesen Hinweis soll keine Schiedsgerichtsvereinbarung geschlossen werden.

§ 15 E-Mail-Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 7 Abs. 3 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sind wir berechtigt die E-Mail-Adresse des Kunden, die wir im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben, zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat. Dies auch ohne gesonderte Einwilligung des Kunden. Der vorstehenden Nutzung der E-Mail-Adresse kann der Kunde jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Der Kunde kann sich hierzu per E-Mail an uns (info@nrg-solutions.de) oder unseren Datenschutzbeauftragten wenden, oder den Abmeldelink am Ende des jeweiligen Newsletters verwenden.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen Wohnsitz hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 13 dieser AGB unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache.

Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Paderborn.

Für den Inhalt von Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in diesen AGB, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 18 Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher steht ihm nach Maßgabe unserer separaten Widerrufsbelehrung, welche wir ihm ebenfalls übersenden, ein Widerrufsrecht zu.